Die Teilnahme an unseren Touren erfolgt immer auf eigene Gefahr. Den Weisungen der Tourenleiter für das Verhalten in der Gruppe sind jedoch Folge zu leisten. Die möglichen Tourteilnehmer haben keinen Anspruch auf uneingeschränkte Mitnahme. Lehnt der Tourenleiter die Mitfahrt oder Weiterfahrt aus technischen oder Gründen des Verhaltens ab, so entsteht kein Rechtsanspruch auf Schadenersatz und Rückerstattung bereits geleistetem Tourengeld. Bei unseren Radtouren gilt die StVO.
Wir haben die Touren in fünf Stufen unterteilt. Da manche Touren an der Grenze zur nächsten Stufe liegen, wird über die Eigenschaft der Tour noch eine weitergehende Beschreibung getroffen. Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie an der Tour teilnehmen können, erkundigen Sie sich in der Geschäftsstelle oder beim jeweiligen Tourenleiter.
keine
An diesen Orten starten üblicherweise die Veranstaltungen.